Dabei solltest du nicht nur auf die zu verwendenden Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und den richtigen Umgang mit diesen eingehen, sondern auch auf Verhaltensweisen, mögliche Symptome bei einer Vergiftung oder Haut- bzw. Schleimhautkontakt sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Nachfolgend sind die wichtigsten Themen für deine Unterweisung zusammengestellt.
1. Was sind Gefahrstoffe?
Was ein Gefahrstoff ist, ist klar in der Gefahrstoffverordnung (Gef-Stoff V) beschrieben. Kurz zusammengefasst, ist jeder Stoff bzw. jedes Gemisch ein Gefahrstoff, der bzw. das in eine oder mehrere der 28 Gefahrenklassen fällt. Jedoch müssen nicht alle Gefahrstoffe durch eine Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) kenntlich gemacht werden. Auch Stoffe, die im Zuge der Verarbeitung oder Verwendung gefährliche Eigenschaften freisetzen und eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter darstellen, fallen unter die GefStoff V, ohne eine Kennzeichnung zu tragen. Daher solltest du nicht nur auf Gefahrstoffe eingehen, die eine Kennzeichnung tragen, sondern auch auf unkenntliche Gefahrstoffe wie beispielsweise Schweißrauche.
2. Mögliche Erscheinungsformen von Gefahrstoffen
Um sich richtig vor einem Gefahrstoff schützen zu können, sollten die Erscheinungsform und die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffes bzw. der Zubereitung bekannt sein. Es gibt 5 häufig anzutreffende Erscheinungsformen:
- Gase, z. B. Ammoniak, Acetylen
- Dämpfe, z. B. Lösemittel-/Benzindämpfe
- Schwebstoff e, z. B. Farbnebel, Holz-, Mehlstäube
- Flüssigkeiten, z. B. Lösemittel, Säuren, Laugen, verschiedene Reinigungsmittel
- Feststoff e, z. B. Cyanide, Metalle
Abhängig von der Erscheinungsform sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu treffen, möglicherweise auch mehrere. Dazu muss man wissen, wie die verschiedenen Erscheinungsformen in den Körper eindringen können und was bei den einzelnen Aufnahmewegen zu beachten ist.
3. Expositionswege von Gefahrstoffen
Grundsätzlich wird in 3 verschiedene Aufnahmewege differenziert:
Die inhalative Aufnahme erfolgt über die Atemwege durch Einatmen des Stoffes. Abhängig von der Größe der Partikel bzw. den physikalischen Eigenschaften kann der Gefahrstoff bis in die Alveolen (Lungenbläschen) vordringen, in denen der Gasaustausch von Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid stattfindet. Dort können sich die Gefahrstoffe festsetzen und zu Atembeschwerden oder sogar zu Krebs führen. Daher ist es hier besonders wichtig, sich Gedanken um eine wirksame Schutzmaßnahme zu machen. Die PSA darf allerdings erst eingesetzt werden, wenn eine Substitution nicht möglich ist und andere technische oder organisatorische Maßnahmen ebenfalls nicht erfolgreich oder nicht ausreichend sind. Beim Einsatz von Atemschutzgeräten musst du zusätzlich beachten, dass nicht jeder Beschäftigte geeignet ist und du daher eventuell Änderungen im Personal vornehmen musst. Außerdem greift hier die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Neben der inhalativen Aufnahme ist auch eine orale Aufnahme denkbar. Hierbei werden Gefahrstoffe verschluckt und gelangen so in den Magen. Bereits auf dem Weg in den Magen können sie verheerende Schäden anrichten. Werden beispielsweise Säuren oder Laugen verschluckt, kann es zu starken Verätzungen der Speiseröhre kommen. Weiterhin können die Gefahrstoffe über die Schleimhäute oder eben den Magen in den Blutkreislauf gelangen. Im Blut angekommen, gelangen die Stoffe in verschiedene Organe und lagern sich dort an bzw. richten einen erheblichen Schaden an. Auch hier ist es wichtig, das Erscheinungsbild des jeweiligen Gefahrstoffes zu kennen. Es können beispielsweise auch Stäube verschluckt werden. Diese werden zunächst durch den Atemvorgang eingeatmet und schlagen sich dann auf den feuchten Schleimhäuten im Mund nieder. Mit dem Speichel werden sie anschließend hinuntergeschluckt. Weiterhin ist denkbar, dass ein Gefahrstoff durch Hautkontakt an den Händen über die Nahrung, die in der Pause aufgenommen wird, in den Körper gelangt. Daher darf die Hygiene während und nach der Arbeit nicht vernachlässigt werden. Natürlich nützt ein ausgearbeiteter Hygieneplan wenig, wenn die Beschäftigten am Arbeitsplatz Nahrung aufnehmen. Verhaltensbezogene Maßnahmen sind daher nicht zu vernachlässigen und von größter Bedeutung. Ohne die Mithilfe deiner Beschäftigten nutzen die besten Maßnahmen nichts.
Ein oft vernachlässigter Aufnahmeweg ist die Aufnahme über die Haut (Hautresorption). Die Haut ist unser größtes Organ und eines der wichtigsten. Sie bildet schließlich die Grenze zwischen Körper und Umwelt und tritt oft zuerst mit gefährlichen Stoffen oder Ähnlichem in Kontakt. Eine einwandfreie Funktion ist daher von größter Bedeutung. Stäube können sich auf der Haut niederschlagen und zu einer Sensibilisierung führen. Dadurch ist bei weiterem Kontakt mit dem Stoff ein allergischer Schock nicht auszuschließen. Gleiches gilt natürlich auch für Flüssigkeiten oder Dämpfe. Bei Flüssigkeiten und Dämpfen kann es jedoch weiterhin zu einer Entfettung und/oder Entzündung der Haut kommen. Dadurch können diese Stoffe über die Haut in den Blutkreislauf gelangen und den Körper von innen schädigen. Bei Säuren und Laugen ist zusätzliche Vorsicht geboten. Diese können das Gewebe an der Kontaktstelle vollständig und irreparabel zerstören. Du musst daher deine Mitarbeiter dahingehend sensibilisieren, dass die PSA getragen und die Haut entsprechend dem Hautschutzplan gereinigt und gepflegt werden muss. Nur so kann unangenehmen und schmerzhaften Hauterkrankungen vorgebeugt werden, sofern der Stoff nicht substituierbar ist und technische sowie organisatorische Maßnahmen auch keine Wirkung zeigen.
Natürlich ist abhängig von den Eigenschaften des Gefahrstoffes auch eine Kombination der Aufnahmewege möglich. Dies ist oft bei Zubereitungen der Fall, da darin verschiedene Gefahrstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften enthalten sein können.
Ein häufiger Fehler ist das zu lange Tragen oder gar das Tragen ungeeigneter Schutzhandschuhe. Werden die Handschuhe zu lange getragen, wandern die gefährlichen Stoffatome in den Handschuh hinein und der Schutz ist dahin. Wird ein falscher Handschuh getragen, ist erst gar keine Schutzwirkung vorhanden.
4. Alte und neue Kennzeichnungselemente
Damit deine Mitarbeiter über die Gefährlichkeit eines Stoff es Bescheid wissen und diese bereits am Etikett erkennen, musst du in deiner Unterweisung auch auf die Etiketten und deren Aufbau eingehen. Dazu ist es sinnvoll, deine Mitarbeiter über die neue Kennzeichnung nach GHS aufzuklären. Näheres dazu findest du im Einleitungsartikel. Nachfolgend findest du das neue und das alte Etikett am Beispiel von Methanol im Vergleich.
5. Betriebsanweisungen nach der GefStoffV
Neben der Kenntnis über die Etiketten musst du Mitarbeiter auch über die Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoff V unterrichten. Hier können die Beschäftigten alle wichtigen Informationen über Sicherheits- und Notfallmaßnahmen beim Umgang mit dem Gefahrstoff nachlesen. Damit deine Mitarbeiter sich im Notfall schnell in der Betriebsanweisung orientieren können, solltest du diese ausführlich in der Unterweisung erläutern. Ein Beispiel für eine Betriebsanweisung siehst du im Folgenden, ebenfalls am Beispiel von Methanol.
Fazit
Gefahrstoffe sind stets ein aktuelles und nicht zu vernachlässigendes Thema. Die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen muss immer an erster Stelle stehen und von deinen Beschäftigten und besonders von deinen Führungskräften aktiv gelebt werden. Nur so erreichst du, dass kein Mitarbeiter akute oder chronische Schädigungen erleidet. Um das Thema im Kopf deiner Mitarbeiter auch stets aktuell zu halten und diese darin zu sensibilisieren, ist eine regelmäßige Unterweisung, abhängig von der Menge und Kontakthäufigkeit, auch mehrmals im Jahr ratsam.
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