Der am häufigsten betroffene Körperteil dabei ist, wenig verwunderlich, der Fuß. Daher müssen die Mitarbeiter bei Arbeiten damit auch Sicherheitsschuhe tragen. Durch Fehlverhalten kommt es aber auch nicht selten zu schweren Stürzen mit entsprechenden Verletzungen.
Grundlegendes vor Inbetriebnahme
Zunächst muss die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift D27 Beachtung finden. Hier heißt es in § 7, dass Mitgänger-Flurförderzeuge nur Personen benutzen dürfen, die in deren Handhabung unterwiesen wurden und für die Benutzung geeignet sind. Das heißt im Umkehrschluss, dass elektrisch betriebene Flurförderzeuge vor deren Benutzung durch Unbefugte zu sichern sind. Und nochmal ganz deutlich: Wer nicht unterwiesen ist, darf diese Fahrzeuge nicht verwenden! Vorgesetzte sind hier in der Verantwortung. Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit und Sicherheit bei der Benutzung zu gewährleisten, ist eine Kontrolle vor Aufnahme der Arbeit sinnvoll. Nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen können zu schweren Unfällen führen, daher solltest du Mitarbeitern diese Kontrollen vor Beginn der Arbeit nahelegen, auch wenn diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Die tägliche Kontrolle sollte alle für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Flurförderzeugs betreffenden Teile umfassen. Das bedeutet für die Praxis eine Funktionsprüfung der Betriebsbremse, der Steuereinrichtungen, der Hebevorrichtungen sowie der Elektrik und Rollen.
Checkliste für Flurförderfahrzeuge:
- Ist das Flurförderfahrzeug ohne Beschädigung?
- Lässt sich die Deichsel einwandfrei in alle Richtungen bewegen?
- Funktioniert die Hebe- und Senkeinrichtung fehlerfrei?
- Sind alle Rollen in einem optisch einwandfreien Zustand?
- Ist die letzte Prüfung nicht länger als 12 Monate her?
Wenn du eine dieser Fragen mit „Nein“ beantwortest, musst du deinen Vorgesetzten informieren.
Die Sicherheitseinrichtungen einer „Ameise“
Genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger für einen sicheren Betrieb, sind natürlich die Sicherheitseinrichtungen selber. Dazu zählen der Durchgreifschutz, welcher verhindern soll, dass der Mitarbeiter in die Hebevorrichtung greifen kann, die akustische Einrichtung zum Warnen anderer Mitarbeiter in gefährlichen Situationen und der Auffahrschutz, der durch eine Bremsung und eine Bewegung in die entgegengesetzte Fahrtrichtung vermeiden soll, dass der Mitarbeiter zwischen einem Objekt und dem Flurförderzeug eingeklemmt wird.
Damit der Auffahrschutz entsprechend funktionieren kann, ist es wichtig, wo sich der Mitarbeiter beim Bedienen des Flurförderzeugs befindet. Das heißt, der Benutzer soll immer am Kopf der Deichsel stehen und in keinem Fall zwischen Deichselkopf und Antriebsrad. Nur so kann der Auffahrschutz in einem Gefahrenfall wirksam werden.
Der Transport im Betrieb
Grundsätzlich soll natürlich vermieden werden, dass ein Mitarbeiter in eine Situation gerät, in der die Gefahr einer Quetschung besteht. Dies wird zum einen durch langsames, vorsichtiges und umsichtiges Fahren vermieden, zum anderen durch die Benutzung ausreichend breiter Bereiche und Wege. Dabei kann beispielsweise durch Anfahren einer Stütze oder eines Regals erheblicher Sachschaden entstehen oder, was viel gravierender wäre, der Mitarbeiter im schlimmsten Fall lebensgefährlich verletzt werden.
Ebenso entscheidend für einen sicheren Transport ist der Zustand der Palette sowie der darauf befindlichen Ladung. Eine angebrochene Palette könnte z. B. beim Hebevorgang in ein Regal durchbrechen, herabfallen und dabei das Regal beschädigen oder einen Mitarbeiter verletzen. Analog kann die Palette auch beim Transport am Boden brechen und auf einen Mitarbeiter kippen. Gleiches kann auch bei schlecht gepackter Ware passieren. Daher muss vor einem Transport immer die Palette in Augenschein genommen werden. Es dürfen nur unbeschädigte Paletten verwendet werden. Defekte Paletten sind auszusondern und keinesfalls mehr zu verwenden. Der richtige Transport ist in einer Betriebsanweisung zu regeln.
Heben von Personen
Ein häufiges Problem im Betrieb sind Arbeiten an höher gelegenen Orten. Eine Leiter zu holen wäre zu aufwendig und würde unnötig lange dauern. Wie praktisch, dass da gerade der Kollege mit dem Hubwagen vorbeikommt. Da wäre es doch viel einfacher, wenn dieser einen „mal kurz damit hochheben“ würde … Doch stopp! Dieser Vorgang ist absolut verboten und birgt ein enormes Unfallpotenzial! Der Bediener, also der Mitarbeiter selber, der den Hubwagen steuert, macht sich bei einem solchen Vorgang sogar strafbar, wenn der andere Mitarbeiter sich verletzt. Denn der unterwiesene Mitarbeiter selber ist für die richtige Bedienung des Hubwagens verantwortlich.
Abstellen des Flurförderzeugs
Beim Abstellen des Gerätes nach Beendigung der Arbeit sollte zunächst ein geeigneter Abstellort gesucht werden. Ein „geeigneter Abstellort“ bedeutet, dass das Arbeitsmittel kein Verkehrshindernis darstellt. Dabei ist aber zu beachten, dass weder Flucht- und Rettungswege noch Notfalleinrichtungen wie Feuerlöscher zugestellt werden. Ist ein geeigneter Platz gefunden, müssen nur noch die Gabeln abgesenkt, der Handgriff nach oben gestellt und das Gerät entsprechend gegen die Benutzung durch Unbefugte gesichert werden. Dies kann beispielsweise durch Abziehen des Schlüssels geschehen.
Nicht immer muss es ein Flurförderzeug sein
Manchmal ist ein Flurförderzeug wie eine Ameise auch nicht das geeignete Hilfsmittel zum Materialtransport. Genauso Hand-, Schub- oder Sackkarren können das richtige Hilfsmittel sein. Entscheidend ist auch hier: Für deren Tätigkeit muss es eine Gefährdungsbeurteilung geben, das Arbeitsmittel muss sicher und die Mitarbeiter in der richtigen Verwendung unterwiesen sein.
Aushängen einer Betriebsanweisung
Wie bei anderen Arbeitsmitteln und Arbeitsvorgängen auch, ist es bei einem Flurförderzeug ebenso nötig, eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese sollte die zuvor erwähnten Punkte enthalten, damit die Mitarbeiter immer wieder nachlesen können, wie man mit dem Arbeitsmittel umgeht.
Dann registrieren Sie sich jetzt, um von allen Funktionen und Inhalten umfänglich profitieren zu können!
Jetzt Registrieren