x Hilfe schließen

Sicherheitsunterweisung

Arbeitssicherheitsunterweisung – unverzichtbares Element des betrieblichen Arbeitsschutzes

Regeln und Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz greifen nur, wenn sie von den Mitarbeitern aktiv gelebt und umgesetzt werden. Jeder Beschäftigte muss zu Sicherheitstechnik, Schutzausrüstung, sicheren Verhaltensweisen usw. informiert, aufgeklärt und motiviert werden. Dies hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben.

Jährliche Sicherheitsunterweisung - Wann muss die Sicherheitsunterweisung erfolgen?

Schon das ArbSchG fordert in § 12 Abs. 1, dass der Arbeitgeber, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen“ unterweisen muss. Diese Unterweisungspflicht wird in weiteren Gesetzen und Verordnungen bekräftigt und konkretisiert. So fordert z. B. die DGUV-Vorschrift 1, dass eine Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen muss und zu dokumentieren ist. Diese Mindestfrist wird laut § 29 JArbSchG für Jugendliche auf ein halbes Jahr verkürzt. Davon unabhängig müssen Arbeitssicherheitsunterweisung wiederholt werden, sobald sich sicherheitsrelevante Aspekte am Arbeitsplatz verändern, wie neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren, neue Gefahrstoffe usw. Sicherheitsunterweisungen finden während der bezahlten Arbeitszeit statt und sind Pflichtveranstaltungen für die Mitarbeiter.

Wer führt die Sicherheitsunterweisung durch?

Der Gesetzgeber richtet die Unterweisungsplicht nicht etwa an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), sondern an den Arbeitgeber. Dieser delegiert diese Pflicht meist an Führungskräfte oder die unmittelbaren Vorgesetzten. Sifas, Betriebsärzte, Elektrofachkräfte und andere Experten für besondere Gefährdungen werden beratend und unterstützend einbezogen. Die unterweisenden Personen müssen nicht nur mit den betrieblichen Abläufen, Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vertraut sein. Sie sollten auch die notwendigen kommunikativen und sozialen Fähigkeiten mitbringen, die Unterweisungsinhalte verständlich und auf eine Art zu präsentieren, dass Sie von den Unterweisungsteilnehmern respektiert werden.

Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung

Eine Unterweisung muss die für den jeweiligen Arbeitsbereich und Tätigkeit relevanten Inhalte sowohl aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wie auch aus dem staatlichen Vorschriften- und Regelwerk umfassen. Spätestens nach einem Arbeitsunfall werden die Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden dies prüfen und Unterweisungsnachweise fordern. Um diese Dokumentationspflicht zu erfüllen, ist es empfehlenswert, dass alle Teilnehmer persönlich unterschreiben, wann sie zu welchen Themen unterwiesen wurden. Diese Nachweise sollte der Betrieb laut der DGUV-Information 211-005 zwei Jahre lang aufbewahren.

Arbeitssicherheitsunterweisung – Hochwirksames Führungsintrument

Unternehmen sind gut beraten, Unterweisungen nicht als formale und lästige Pflicht zu begreifen, sondern als hochwirksames Führungsinstrument zu nutzen. Wer seine Mitarbeiter regelmäßig unterweist, sorgt für Rechtssicherheit und schafft die Basis für ein sicherheitsgerechtes Verhalten. Dies ist auch betriebswirtschaftlich bedeutsam, denn Sicherheitsunterweisungen beugen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor und vermindern damit Arbeitsunfähigkeitstage und Ausfallzeiten.

News & Fachbeiträge, Sicherheitsunterweisung

Piktogramme richtig erklären
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Darauf verlassen wir uns gern, wenn wir z. B. Piktogramme zur schnelleren Erfassbarkeit von Gefahrenhinweisen in Betriebsanweisungen und in der Arbeitsumgebung einsetzen. Wenn ein Bildzeichen von jemandem aber doch nicht auf Anhieb verstanden wird, kann dies schwere Folgen nach sich ziehen. Fazit: Sorge daher immer dafür, dass der Sinn von Piktogrammen in einer Unterweisung vermittelt wird.

Erfahre mehr

News & Fachbeiträge, Sicherheitsunterweisung, Unterweisungsmethoden

Unterweisungen Grundlagen
Bei fast allen Arbeitstätigkeiten lauern verborgene Gesundheitsgefahren. Das können Unfallgefahren sein, aber auch schleichend wirkende Gesundheitsschädigungen, wie etwa durch Lärm oder Vibrationen. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen sind daher unverzichtbar, um die Beschäftigten wirksam dagegen zu schützen. Denn nur wer die Gefährdungen kennt, die seine tägliche Arbeit begleiten, kann sich sicherheitsgerecht verhalten.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

1×1 der Baustellensicherheit – Maschinenführung von Straßenbaumaschinen
Egal ob zur Ausbesserung einer Fahrbahn oder zur Erschließung neuer Verkehrswege − Straßenbaumaschinen wie Gussasphaltmaschinen, Straßenfräser oder Straßenwalzen werden auf unzähligen Baustellen eingesetzt. Einerseits bedeutet dies für die Beschäftigten eine erhebliche Arbeitserleichterung, andererseits entstehen durch Straßenbaumaschinen neue Gefährdungen, die zu schwerwiegenden Verletzungen führen können.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Unterweisung: Heben und Tragen, aber richtig!
Schwere Lasten, teilweise sperrig, teilweise gut handhabbar, sind auf jeder Baustelle anzutreffen. Dabei können vor allem langjähriges Heben und Tragen von Lasten zu schweren Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems und besonders der Bandscheiben führen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was die häufigsten Fehler beim Heben und Tragen sind und wie Lasten auf der Baustelle sicher transportiert werden können.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Unterweisung: So schützt du dich mit PSA gegen Abstürze
Wenn Personen bei ihrer Arbeit auf eine tiefer gelegene Ebene oder einen Gegenstand herabstürzen können oder die Gefahr besteht, durch eine nicht tragfähige Fläche durchzubrechen, wird Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt. Hier erfährst du mehr über die richtige Unterweisung im Umgang mit PSA.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Unterweisung: der richtige Umgang mit Schutzhelmen
In der letzten Ausgabe hast du bereits Wissenswertes über Kopfschutz erfahren. Dieses Wissen, insbesondere das Wissen zur richtigen Nutzung und dem richtigen Umgang mit Schutzhelmen, musst du nun an deine Mitarbeiter weitergeben. Damit kommst du auch deinen gesetzlichen Pflichten zur Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) nach.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Das 1×1 der Baustellensicherheit – Unfälle in Gruben und Gräben vermeiden
Ob es nun der Aushub für das Fundament eines Gebäudes oder der Graben zur Verlegung von Versorgungsleitungen ist, Gruben und Gräben sind auf vielen Baustellen anzutreffen. Mit den heutigen Baumaschinen lassen sich in kürzester Zeit große Mengen Erdreich ausheben, sodass schnell größere Tiefen erreicht sind.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Unterweisung zum Umgang mit Atemschutz
Atemschutzgeräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn schädliche Stoffe, giftige Gase o. Ä. in der Atemluft vorhanden sein können oder die Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft zum Überleben nicht ausreicht. In unserer letzten Ausgabe haben wir dich bereits mit einigen Grundlagen zum Thema Atemschutz vertraut gemacht.

Erfahre mehr

Sicherheitsunterweisung

Unterweisung: Richtiger Umgang mit Anlege- und Stehleitern
In nahezu jedem Unternehmen müssen Mitarbeiter höher gelegene Stellen erreichen, sei es um Akten aus Schränken zu holen, Leuchtmittel zu wechseln oder Fenster zu reinigen. Fast überall trifft man daher auf Leitern, um das Erreichen höher gelegener Orte einfacher und vermeintlich sicherer zu machen. Erfahre hier, was es bei der Unterweisung zu Leitern dringend zu beachten gibt.

Erfahre mehr

© 2024 Unterweisung Plus