Sicherheitsunterweisung
Arbeitssicherheitsunterweisung – unverzichtbares Element des betrieblichen Arbeitsschutzes
Regeln und Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz greifen nur, wenn sie von den Mitarbeitern aktiv gelebt und umgesetzt werden. Jeder Beschäftigte muss zu Sicherheitstechnik, Schutzausrüstung, sicheren Verhaltensweisen usw. informiert, aufgeklärt und motiviert werden. Dies hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben.
Jährliche Sicherheitsunterweisung - Wann muss die Sicherheitsunterweisung erfolgen?
Schon das ArbSchG fordert in § 12 Abs. 1, dass der Arbeitgeber, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen“ unterweisen muss. Diese Unterweisungspflicht wird in weiteren Gesetzen und Verordnungen bekräftigt und konkretisiert. So fordert z. B. die DGUV-Vorschrift 1, dass eine Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen muss und zu dokumentieren ist. Diese Mindestfrist wird laut § 29 JArbSchG für Jugendliche auf ein halbes Jahr verkürzt. Davon unabhängig müssen Arbeitssicherheitsunterweisung wiederholt werden, sobald sich sicherheitsrelevante Aspekte am Arbeitsplatz verändern, wie neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren, neue Gefahrstoffe usw. Sicherheitsunterweisungen finden während der bezahlten Arbeitszeit statt und sind Pflichtveranstaltungen für die Mitarbeiter.
Wer führt die Sicherheitsunterweisung durch?
Der Gesetzgeber richtet die Unterweisungsplicht nicht etwa an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), sondern an den Arbeitgeber. Dieser delegiert diese Pflicht meist an Führungskräfte oder die unmittelbaren Vorgesetzten. Sifas, Betriebsärzte, Elektrofachkräfte und andere Experten für besondere Gefährdungen werden beratend und unterstützend einbezogen. Die unterweisenden Personen müssen nicht nur mit den betrieblichen Abläufen, Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vertraut sein. Sie sollten auch die notwendigen kommunikativen und sozialen Fähigkeiten mitbringen, die Unterweisungsinhalte verständlich und auf eine Art zu präsentieren, dass Sie von den Unterweisungsteilnehmern respektiert werden.
Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung
Eine Unterweisung muss die für den jeweiligen Arbeitsbereich und Tätigkeit relevanten Inhalte sowohl aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wie auch aus dem staatlichen Vorschriften- und Regelwerk umfassen. Spätestens nach einem Arbeitsunfall werden die Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden dies prüfen und Unterweisungsnachweise fordern. Um diese Dokumentationspflicht zu erfüllen, ist es empfehlenswert, dass alle Teilnehmer persönlich unterschreiben, wann sie zu welchen Themen unterwiesen wurden. Diese Nachweise sollte der Betrieb laut der DGUV-Information 211-005 zwei Jahre lang aufbewahren.
Arbeitssicherheitsunterweisung – Hochwirksames Führungsintrument
Unternehmen sind gut beraten, Unterweisungen nicht als formale und lästige Pflicht zu begreifen, sondern als hochwirksames Führungsinstrument zu nutzen. Wer seine Mitarbeiter regelmäßig unterweist, sorgt für Rechtssicherheit und schafft die Basis für ein sicherheitsgerechtes Verhalten. Dies ist auch betriebswirtschaftlich bedeutsam, denn Sicherheitsunterweisungen beugen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor und vermindern damit Arbeitsunfähigkeitstage und Ausfallzeiten.
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