Natürlich kann ich bei der Durchführung der Handarbeitsmaschinen-Unterweisung helfen. Natürlich kann ich ohne große Probleme auch zum Schwerpunkt „Umgang mit Handarbeitsmitteln“ unterweisen, denn ich habe eigene Erfahrungen im Umgang mit vielen davon. Aber eben nur mit vielen davon und nicht mit allen.
Wer unterweist, soll und muss die wesentlichen Dinge in Bezug auf das zu unterweisende Arbeitsmittel an die Beschäftigten weitergeben. Das aber kann nur jemand, der sich mit dem Arbeitsmittel perfekt auskennt und selber damit umgehen kann. Aus diesem Grund lehne ich es ab, Unterweisungen an Maschinen und anderen Arbeitsmitteln allein vorzunehmen.
Mein Credo ist immer, die vor Ort verantwortlichen Vorgesetzten in die Pflicht zu nehmen. Denn sie kennen sich in ihrem Arbeitsbereich aus. Sie wissen, was dort wie abläuft. Ich biete an, bei der Unterweisung unterstützend zur Seite zu stehen und mich auch gerne aktiv einzubringen. Aber eben auch nicht mehr.
Bei Bedarf biete ich den Firmen an, die Beschäftigten im Rahmen einer internen Qualifizierung zusammen mit einer Kommunikationstrainerin auf diese Aufgabe vorzubereiten.
Aus meiner Sicht hat das folgende wesentliche Vorteile:
- Die Akzeptanz gegenüber dem betrieblichen Vorgesetzten, den Inhalt der Unterweisung anzunehmen und umzusetzen, ist deutlich größer, als wenn „da mal wieder der Typ von der Arbeitssicherheit kommt und was erzählt“.
- Der betriebliche Vorgesetzte kennt den Arbeitsalltag. Er weiß auch, wo seine Beschäftigten vielleicht ihre Schwachstellen im Umgang mit der Sicherheit haben, und kann diese gezielt ansprechen.
- Der betriebliche Vorgesetzte kommuniziert den Arbeitsschutz auf einer Ebene mit den Beschäftigten. Damit wird der Arbeitsschutz zum wichtigen Bestandteil des Alltags, und es kommt nicht der „Arbeitsschutz-Fuzzy, der uns mal wieder sagt, wie wir’s zu machen haben”. Dadurch wird auch der betriebliche Vorgesetzte gestärkt.
- Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit höchstens unterstützend tätig wird und den Vorgesetzten dabei auf keinen Fall öffentlich infrage stellt, verstärkt das die Wichtigkeit des Themas.
Tipp: Hole doch ruhig einmal einen Mitarbeiter des Herstellers eines Arbeitsmittels zu einer Unterweisung oder Schulung ins Haus. Das lockert auf. Er kennt seine Maschine wie seine Westentasche. Weil er ein Externer ist, wird er viel intensiver wahrgenommen als das innerbetriebliche Einerlei.
Handarbeitsmaschinen-Unterweisung: Immer zu beachten
Jede Maschine darf nur so verwendet werden, wie es der Hersteller in seiner Betriebsanleitung vorgesehen hat. Bist du dir nicht im Klaren, ob eine bestimmte Tätigkeit mit der Maschine ausgeführt werden darf, musst du den Hersteller kontaktieren.
Benutzungsbedingungen oder Einsatzbeschränkungen, die vom Hersteller vorgegeben worden sind, musst du dabei unbedingt beachten. Zu diesen Beschränkungen gehören z. B. Informationen wie:
- welche Werkzeuge sind für die Maschine überhaupt geeignet (z. B. die richtigen Sägeblätter in der richtigen Stichsäge!),
- welche Verwendungsbeschränkungen gibt es unter Umständen in besonderen Bereichen, wie in explosionsgefährdeten oder feuchten und nassen Räumen. Dies gilt natürlich auch für nicht elektrisch betriebene Maschinen.
Jugendschutz beachten
Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.
Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Das Verbot gilt aber nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist sowie im Umgang mit gefährlichen Stoffen der Luftgrenzwert unterschritten wird.
Folgende Handarbeitsmaschinen sind für Jugendliche somit z. B. tabu: Handkreissägen, Handoberfräsen, Lamellendübelfräsen, Handhobelmaschinen, Handkettensägen, Handbandsägen.
Auf der CD zu diesem Handbuch haben wir dir ein DIN-A3-Poster mit diesen 10 Profitipps zum Umgang mit Handarbeitsmaschinen bereitgestellt.
- Beachte die Betriebsanleitung des Herstellers und die zugehörige Betriebsanweisung!
- Kontrolliere, ob alle Schutzeinrichtungen an der Maschine angebracht sind!
- Prüfe, ob Anschlusskabel und Stecker keine Beschädigungen aufweisen! Es ist nicht erlaubt, einen Defekt am Anschlusskabel mit Isolierband zu „reparieren“. Ist das Anschlusskabel beschädigt, muss die Maschine sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
- Trenne die Maschine vom Netz, wenn du einen Werkzeugwechsel durchführst!
- Wenn die Maschine dafür vorgesehen ist, führe diese mit beiden Händen!
- Schalte nach dem Arbeitsvorgang die Maschine sofort aus, Werkzeugstillstand abwarten und sicher ablegen!
- Setze bei einer Störung die Maschine sofort still, gegen Wiedereinschalten sichern und Vorgesetzten informieren!
- Verwende zum Lagern der Maschine nur die dafür vorgesehenen Lagerplätze und -Behälter!
- Ziehe die Anschlussleitung niemals am Kabel aus der Steckdose heraus, sondern immer am Stecker!
- Trage bei rotierenden Handarbeitsmaschinen niemals Schutzhandschuhe, Ketten, Armbänder oder lange Haare!
Das Thema PSA
Auf den Umgang und die anzuwendende PSA musst du im Rahmen der Unterweisung selbstverständlich mit eingehen. Dabei richtet sich die einzusetzende PSA nach der Gefährdungsbeurteilung. Bei nahezu allen Handarbeitsmaschinen kannst du davon ausgehen, dass diese Lärm erzeugen und ein Gehörschutz getragen werden muss.
Vielfach kommt die Schutzbrille dazu, weil mit Späneflug u. Ä. zu rechnen ist.
Beim Thema Handschuhe wird es dann kniffelig. Grundsätzlich gehört auch der Handschutz vielfach zum Einsatz von Handarbeitsmaschinen. Aber Achtung: Nicht bei rotierenden Arbeitsmitteln! Eine Ausnahme bildet dabei die Flex. Hier ist trotz gut eingestellter Schutzabdeckung immer mit Funken- und Späneflug zu rechnen. Meine Marschrichtung ist daher, es beim Umgang mit der Flex den Mitarbeitern zu überlassen, ob sie Handschuhe tragen oder nicht. Gleichzeitig weise ich dann aber auf die besonderen Gefahren hin.
Im Rahmen der Unterweisung muss auf die erforderliche Schutzausrüstung hingewiesen werden. Diese muss in der Betriebsanweisung festgehalten und deren Tragen angeordnet sein. Es ist wichtig, den Bezug zur Betriebsanweisung herzustellen.
Zustand der Maschine
Immer wieder treffe ich auf Baustellen und in Werkshallen defekte Handarbeitsmaschinen an, mit denen noch gearbeitet wird. Da werden mal eben der Stecker oder das Kabel mit Isolierband gesichert oder die fehlende Schutzabdeckung an der Flex ignoriert.
Wesentlicher Bestandteil einer Unterweisung muss es daher sein, den Beschäftigten nahezubringen, nur solche Arbeitsmittel zu benutzen, die sie vorher auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft haben. Die Sichtkontrolle reicht aus. An dieser Stelle musst du dann die üblichen Schwachstellen ansprechen:
- defekte oder geknickte Kabel
- angebrochene oder gar zerbrochene Stecker
- defekte Gehäuse oder Schalter
- fehlende Schutzeinrichtungen
- defekte, falsche oder abgenutzte Werkzeuge.
Nichts geht ohne Werkzeug
Erkläre den Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung unbedingt, dass nur das Werkzeug in eine Maschine eingespannt werden darf, das dafür geeignet und vom Hersteller freigegeben ist.
Vielfach passieren Unfälle, weil ungeeignetes oder abgenutztes Werkzeug in eine Maschine eingespannt wurde. Es gehört zu den Aufgaben des Beschäftigten, genau das vor Aufnahme der Arbeit zu prüfen. Auch zwischendurch muss das Werkzeug immer wieder auf Verschleiß hin überprüft und falls erforderlich ausgetauscht werden.
Vorgesetztenverantwortung
Oft höre ich von betrieblichen Vorgesetzten, dass sie die Beschäftigten ja unterwiesen haben. Damit hätten sie ja ihrer Pflicht Genüge getan. Das ist aber falsch! Wenn Vorgesetzte bei ihren Mitarbeitern ein Fehlverhalten beobachten, müssen sie eingreifen! Sie müssen den/die Beschäftigten erneut anlassbezogen unterweisen und das auch dokumentieren (Aktennotiz oder Unterweisungsnachweis).
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