Im Arbeitsschutz kennen wir die anlassbezogene Unterweisung (in diesem Fall zum Thema Hallenkran). Und genau die ist nun fällig. Immer, wenn etwas passiert ist oder etwas hätte passieren können, bei dem ein Beschäftigter zu Schaden kommen kann/gekommen ist, musst du das Mittel der anlassbezogenen Unterweisung einsetzen.
So kannst du später nachweisen, dass du eine Gefahr erkannt und darauf reagiert hast. Aber nicht (nur) in Bezug auf den betroffenen Beschäftigten, sondern in diesem Fall alle Mitarbeiter, die mit einem Hallenkran zu tun haben.
Richtiges Verhalten am Hallenkran
Da es in dem betroffenen Unternehmen mehrere Versandabteilungen und eine Vielzahl von Hallenkränen gibt, wurde das richtige Verhalten für diesen Fall im Rahmen eines bebilderten Informationsblattes für alle Kranbediener noch einmal zusammengefasst:
- Greife niemals an einem in Betrieb befindlichen Kran an das Kranseil oder andere bewegliche Teile!
- Wenn du das Kranseil oder andere bewegliche Teile doch einmal anfassen musst, stelle vorher unbedingt sicher, dass
- der Kran deaktiviert und gegen versehentliches Einschalten gesichert ist,
- der Lasthaken frei ist und nicht unter Zugspannung steht,
- keine Last angehängt ist, die z. B. verkeilt oder eingeklemmt ist und sich plötzlich bewegen kann,
- du geeignete Schutzhandschuhe trägst.
Dokumentation
Da es in diesem Unternehmen mehrere Versandabteilungen und eine Vielzahl von Hallenkränen gibt, haben alle betrieblichen Vorgesetzten diese Unterlage mit der Aufforderung erhalten, ihre Beschäftigten zeitnah zu unterweisen und die Unterweisung auf dem ebenfalls beigefügten Nachweis zu dokumentieren. So sind Unternehmer und Vorgesetzte ihrer Pflicht, die sich aus dem bedauerlichen Unfall ergeben hat, nachgekommen.
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