Brandschutzunterweisung: Der Brandschutz greift in viele Bereiche des Arbeitslebens direkt ein und nicht selten wird er als unangenehm, unpassend oder sogar als lästig empfunden. Oft wird der Brandschutz zum Wohle der Bequemlichkeit einfach umgangen oder ausgeschaltet. So z. B. beim Offenhalten von Brandschutztüren durch Keile oder dem Verstellen von Flucht- und Rettungswegen. Nur wenn du diese Themen regelmäßig in Unterweisungen ansprichst, wirst du einen sicheren Zustand im Unternehmen erreichen. In einer Schulungsstätte habe ich einmal über mehrere Wochen hinweg an einer Rauchabschlusstür einen 10-Liter-Eimer voll mit Unterlegkeilen eingesammelt. Parallel dazu haben wir mehrfach mit den Beschäftigten gesprochen. Heute findest du dort keinen Keil mehr. Und wenn doch, entfernen ihn die Mitarbeiter flugs wieder.
Der Brandschutz unterteilt sich grundsätzlich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, die sich wiederum auf die Bereiche baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz aufteilen. Beim Brandschutz gibt es keine Prioritäten. Weder der vorbeugende Brandschutz noch der abwehrende kann den jeweils anderen Bereich ersetzen oder überflüssig machen.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz steht und fällt mit dem Verständnis der Akzeptanz und seiner Umsetzung durch Vorgesetzte und Mitarbeiter. Das Verhalten aller Beschäftigten in einem Unternehmen macht den Unterschied aus, ob ein Brand entstehen kann oder nicht.
Daher ist es unumgänglich und äußerst wichtig, dass alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorgesetzte, Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer regelmäßig intensiv im organisatorischen Brandschutz geschult werden. Auf der CD findest du eine entsprechende Unterweisungsunterlage.
Diese Schulungen oder Unterweisungen können durch einen Brandschutzbeauftragten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in jedem Unternehmen vorhanden sein; Brandschutzbeauftragte werden nur in bestimmten Unternehmen gesetzlich gefordert.
Die Brandschutzordnung
Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Brandschutzordnung aktuell gehalten und beachtet wird. Sie ist Basis der Unterweisung. Eine Brandschutzordnung kann aus den Teilen A, B und C bestehen:
- Teil A ist ein Aushang, der sich an alle Personen richtet.
- Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter.
- Teil C regelt die Zuständigkeiten der Personen, die in Notsituationen besondere Aufgaben erfüllen.
Über die Brandentstehung
In einer Unterweisung musst du den Beschäftigten erklären, wie es zu einem Brand kommen kann. Formal ist ein Brand ein Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der sich aus eigener Kraft ausbreitet. Es müssen zunächst aber Voraussetzungen für eine Verbrennung gegeben sein:
- Sauerstoff muss ausreichend zur Verfügung stehen
- eine Wärme- oder Zündquelle muss vorhanden sein
- der Stoff muss brennbarer sein
Diese Voraussetzungen finden sich am häufigsten in Abfällen und Müll. Müll und Abfall brennen sehr häufig und gefährden damit Menschenleben und Betriebsmittel. Daher enthalten die Bauordnungen der Länder auch Regelungen zur Lagerung von Abfall und Müll.
Was Mitarbeiter wissen müssen
Darüber müssen die Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen informiert werden:
- präventives Verhalten: Wie verhindere ich die Brandentstehung?
- Löscheinrichtungen (Feuerlöscher): Wie kann ich womit einen Entstehungsbrand löschen?
- Brandschutzordnung: Wie verhalte ich mich im Brandfall?
- Flucht- und Rettungswege: Wie gelange ich im Brandfall sicher ins Freie
- Sammelpunkt: Wo treffen wir uns im Gefahrenfall und was ist dort zu tun?
- Notruf: Wie setze ich einen Notruf ab?
- Ansprechpartner: Welche Ansprechpartner gibt es im Unternehmen?
Brandschutzunterweisung
Die nachfolgende Tabelle zeigt dir mögliche Bereiche mit geringer, mittlerer und hoher Brandgefahr auf.
gering | mittel | hoch |
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Nicht vergessen: Die Brandschutzunterweisung ist in vielen Betrieben ein verlässliches Mittel, um schwere Arbeitsunfälle nachhaltig in diesem Bereich zu vermeiden.
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