Im Stand besitzt die Ladung die Geschwindigkeit null. Wird nun stark beschleunigt, rutscht die Ladung in den hinteren Bereich des Fahrzeugs. Durch langsames Anfahren kann ein solcher Vorgang vermieden werden, da in diesem Fall die Reibungskraft zwischen Ladung und Auflage größer ist als die Beschleunigungskraft des Fahrzeugs. Genau umgekehrt läuft dieser Vorgang beim Bremsen ab: In diesem Fall besitzt die Ladung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Wird nun gebremst, wird eine Kraft entgegen der Fahrtrichtung erzeugt. Ist die Reibungskraft zwischen der Auflage, also beispielsweise der Ladefläche, geringer als die erzeugte Kraft durch den Bremsvorgang, rutscht die Ladung nach vorn in Richtung Fahrerkabine. Fährt das Fahrzeug um die Kurve, lässt sich ebenso das Trägheitsgesetz erkennen. Hier wird besonders deutlich, dass die Ladung nicht nur die Geschwindigkeit beibehalten möchte, sondern auch die Richtung. In diesem Fall wird von der Fliehkraft gesprochen. Ändert man also die Fahrtrichtung und biegt nach links ab, bewirkt die Massenträgheit, dass die Ladung (der Fahrer erfährt übrigens das Gleiche) geradeaus weiter „fliegen“ möchte. Augenscheinlich sieht es so aus, als würde die Ladung nach rechts rutschen.
Gefahren und Ladungssicherung beim Transport von Gütern im Pkw
Da im Pkw das Platzangebot für Güter eher beschränkt ist, werden größere Güter oft auf das Pkw-Dach ausgelagert. Dadurch ändern sich die Fahreigenschaften eines Pkw erheblich. Durch die zusätzliche Last auf dem Dach ändert sich der Schwerpunkt des Pkw. Dieser befindet sich nun höher als unter normalen Umständen, was zur Folge hat, dass der Pkw bei Kurvenfahrten leichter umkippen kann. Zudem bietet der Pkw für Wind nun mehr Fläche, weshalb auch hier erhöhte Vorsicht geboten ist.
Eine starke Windböe wird das Fahrzeug nicht umwerfen, doch kann es aus der Bahn und in den Gegenverkehr oder ins Schleudern geraten. Zudem muss die zulässige Dachlast des Pkw bei der Beladung beachtet werden. Diese findest du in der Betriebsanleitung. Die erhöhte Fläche bewirkt bei größeren Geschwindigkeiten einen größeren Luftwiderstand, was zum einen den Kraftstoff verbrauch enorm in die Höhe treibt, zum anderen aber auch die Kräfte erhöht, die an der angebrachten Last zerren.
Natürlich wirken neben den Kräften durch den Fahrtwind auch bei auf dem Dach befestigten Gegenständen die im letzten Abschnitt beschriebenen Kräfte. Daher ist gerade bei auf dem Dach transportierten Gütern eine sorgfältige Verzurrung notwendig. Am besten eignen sich hier Zurrgurte mit einer Breite von mindestens 2,5 cm und einer Ratsche als Spannelement. Damit kann die Ladung entgegen den bei der Fahrt wirkenden Kräften fest verzurrt werden. Nicht geeignet sind Bindfaden oder Gummibänder mit Haken, sogenannte Gepäckspinnen, da sie nicht die wirkenden Kräfte aufnehmen und reisen können.
Das Dach ist nun voll beladen und im Kofferraum ist ebenso kein Platz mehr. Wohin also mit den restlichen Gütern? Na klar, in die Fahrgastzelle des Pkw, dort ist noch Platz. Doch gerade hier ist die Gefahr für die Insassen am größten, da oft die einzige Abgrenzung zwischen den Insassen und dem Ladungsgut die Sitzlehnen sind. Kleinste Gegenstände können bei einer Vollbremsung bereits lebensgefährliche Geschosse bilden. Gleiches gilt bei einem Frontalzusammenstoß des Pkw mit einem anderen Pkw oder einem anderen Gegenstand. Ursache für diesen Effekt ist wieder das Massenträgheitsgesetz. Verhindern kann man das gefährliche „Umherschießen“ von Teilen teilweise, indem man Kleinteile etwa in den Fußraum legt. So können diese bei einer Vollbremsung oder einem Aufprall nicht durch das Fahrzeug fliegen. Größere Güter, beispielsweise Getränkekisten, lassen sich dagegen nicht sonderlich gut in den Fußraum stellen. In solchen Fallen lohnt sich die Anschaffung einer Ruckhalteeinrichtung.
Am besten geeignet ist eine Ruckhalteeinrichtung, die fest mit dem Fahrzeug verschraubt ist. Ruckhalteeinrichtungen, die über das Kraftschlussprinzip arbeiten, also durch einfaches Festklemmen, sind für die Ladungssicherung eher ungeeignet, da sie sich leicht losen Können.
Gefahren und Ladungssicherung in Kleintransportern
Jeder kennt diese Fahrzeuge, besonders Paketlieferdienste nutzen sie oft: Kleintransporter oder Kastenwagen. Dies sind Fahrzeuge, die im vorderen aus einem Führerhaus und im hinteren Teil aus großzügigem Laderaum mit geschlossenem Aufbau bestehen. Mangelnde Ladungssicherung kann auch hier neben überhöhter Geschwindigkeit zu schweren Unfällen führen.
Die Kleintransporter können eine große Menge an Gütern aufnehmen. Aber auch hierbei müssen immer die Grundsätze der Ladungssicherung beachtet werden. Schwere Güter sollen unten, möglichst entlang der Längsachse des Fahrzeugs, gelagert und mit Spanngurten festgezurrt werden. Leichte Güter können weiter oben gelagert werden. Am besten ist – besonders beim Transport vieler kleinerer Teile – ein befestigtes Regal an der Seite des Fahrzeugs. Zusätzlich sollen Güter dann mit einem Spanngurt oder verschließbaren Türen gegen seitliches Verrutschen gesichert werden. So kann man auch kleine Güter sicher verstauen. Zudem muss immer auf eine gleichmäßige Verteilung der Last geachtet werden, um die Kippstabilität des Fahrzeugs in Kurven sicherzustellen.
Rechtliche Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung
Die Ladung wurde nicht richtig gesichert und schon ist es passiert: Der Fahrer hat einen Unfall. Doch wer ist nun für die mangelhafte Ladungssicherung verantwortlich? Der Fahrer? Der Unternehmer?
In § 22 Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich, dass die Ladung sicher zu verstauen ist. Ähnlich steht es in § 37 Abs. 4 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift D29. Daraus lasst sich grundsätzlich nur der Schluss ziehen, dass die Person, die für das Beladen des Fahrzeugs verantwortlich ist, entsprechend für die Ladungssicherung sorgen muss. Verantwortlich ist die Person, die vom Unternehmer ausdrücklich beauftragt wurde. Dies geht aus § 9 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hervor. Ist also eine andere Person als der Fahrer für die Beladung und Ladungssicherung des Fahrzeugs zuständig, ist diese Person bei einem Unfall, der durch ungesicherte Ladung entstanden ist, mit verantwortlich und nicht nur der Fahrer. Der Fahrer hatte in diesem Fall die unzureichend gesicherte Ladung erkennen müssen und nicht losfahren dürfen. Für das Bereitstellen von geeignetem und ausreichendem Ladungssicherungsmaterial ist übrigens der Halter des Fahrzeugs verantwortlich.
Fazit
Für dich bedeutet das, wie in anderen Bereichen auch, dass du die Zuständigkeiten genau festlegst und diese zur Sicherheit aller Beteiligten auch dokumentierst. Genauso solltest du die ordnungsgemäße Ladungssicherung z. B. in einer Betriebsanweisung regeln. Nur so kann effektiv und vor allen Dingen sicher gearbeitet werden.
Unterweisung: Wie wird Ladung richtig gesichert?
Unterweisung Ladungssicherung im Überblick:
- Trägheitsgesetz: jeder Körper behalt seine Geschwindigkeit und Richtung bei, sofern keine äußere Kraft auf ihn einwirkt
- Sicherung der Ladung gegen vor- und zurück rutschen beim Bremsen/Beschleunigen
- Sicherung der Ladung gegen seitliches Verrutschen bei Kurvenfahrten
- Sicherung von Ladungen auf dem Dach gegen zusätzliche Belastungen wie (Fahrt-)Wind
- Verwendung geeigneter Zurrmittel (Zurrgurte mit Ratsche, mindestens 2,5 cm breit)
- Kein Transport loser Gegenstande in der Fahrgastzelle ohne geeignete Ruckhalteeinrichtungen (fest eingebaut)
- Gleichmäßige Verteilung der Ladung
- Schwere Guter im unteren Bereich des Fahrzeuges entlang der Langsachse verstauen
- Verantwortlichkeiten bezüglich der Ladungssicherung festlegen und dokumentieren
- Betriebsanweisung für die richtige Ladungssicherung aushängen und bekannt machen
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