Wann es zulässig ist und wie du die richtige Software findest
Zur Frage der „richtigen“ Unterweisungsart finden sich im Regelwerk unterschiedliche Formulierungen. Mal ist „ausreichend und angemessen“ (ArbSchG) zu unterweisen, mal dezidiert „mündlich“ (GefStoffV, TRGS 555). Einig sind sich die Experten, dass E-Learning erlaubt ist, wenn das Unterweisen arbeitsplatzbezogen und mit einer Verständnisprüfung erfolgt. Eine Software kann unterstützen und ergänzen, jedoch die konventionelle Unterweisung nie komplett ersetzen. Ein mündliches Interagieren muss immer möglich bleiben. Das Zauberwort lautet daher „Blended Learning“, das eine Kombination von elektronischer mit Präsenzschulung meint.
Die Vorteile elektronischer Unterweisungshilfen sind: Sie geben dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sich zeitlich (Schichtdienst) und räumlich (Außendienst, Filialen) unabhängig und im eigenen Lerntempo weiterzubilden. Sie können hohe und einheitliche Lernstandards bieten, gerade für grundlegendes Wissen. Auswertung und Dokumentation werden vereinfacht und standardisiert.
Unterschiedlichste Systeme sind auf dem Markt. Nutze die folgende Checkliste, um aus einer Reihe von Qualitätskriterien die für deinen Betrieb und Einsatz entscheidenden zu finden. Bei ausländischen Arbeitskräften kann z. B. Mehrsprachigkeit notwendig sein! Überall, wo du ein „Ja“ setzt, solltest du in Prospekten und Webseiten der Anbieter genauer hinschauen und gegebenenfalls kritisch nachfragen.
Checkliste: Elektronische Unterweisungstools | Für uns relevant? | |
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☐ Ja ☐ Nein | |
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Bedenken Sie auch: Auch die beste Software ersetzt nicht das Üben und Lernen. Das Umsetzen von Gelerntem in die Praxis bedarf auch im Online-Zeitalter der persönlichen Betreuung vor Ort.
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