In der letzten Ausgabe konntest du bereits einiges über die Anforderungen und die unterschiedlichen Arten der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erfahren. Ein entscheidender Schritt zur sicheren Verwendung von PSAgA ist eine qualifizierte und umfangreiche Schulung bzw. Unterweisung der Mitarbeiter. Wie für jede andere Tätigkeit auch, muss die Unterweisung für die richtige Nutzung von PSAgA vor der ersten Nutzung sowie mindestens einmal jährlich und nach Bedarf – z. B. aufgrund eines Unfalls oder immer wiederkehrender Anwendungsfehler – erfolgen.
Anforderungen an dich als den Unterweisenden
Die Benutzung von PSAgA erfordert Übung, die zwingend notwendig ist, um eine sichere Verwendung der Schutzausrüstung zu gewährleisten. Aus diesem Grund stellt die DGUV-Regel 112- 198 „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ grundlegende Anforderungen an den Unterweisenden. Allgemein muss der Unterweisende sich mit den relevanten Regelungen aus dem staatlichen Regelwerk und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger auskennen. Darüber hinaus ist der Unterweisende gefordert, sich mit den Abläufen der Arbeitsverfahren genauestens vertraut zu machen. Zu guter Letzt ist das Wissen über die bestimmungsgemäße Verwendung der gewählten Schutzausrüstung essenziell. Letzteres kann ggf. eine Ausbildung des Unterweisenden durch den Hersteller o. Ä. erforderlich machen.
Gliederung der Unterweisung
Die DGUV-Regel 112-198 legt klare Inhalte der Unterweisung fest. Die Unterweisung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- die bestehenden Anforderungen an die jeweilige Ausrüstungskomponente,
- die bestimmungsgemäße Benutzung der Ausrüstung,
- das richtige Anschlagen,
- die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Ausrüstung sowie
- das Erkennen von Beschädigungen.
Bestimmungsgemäße Benutzung der Ausrüstung (PSA)
Zur bestimmungsgemäßen Benutzung der PSAgA zählt insbesondere das richtige Anlegen der Ausrüstung. Zur richtigen Unterweisung muss der Unterweisende sich ausgiebig mit der Ausrüstung beschäftigt haben und eine sichere Handhabung beherrschen. Nur so kann er sein Wissen und seine Erfahrung gezielt an die anderen Mitarbeiter weitergeben und das richtige Anlegen überprüfen.
Das richtige Anlegen der Ausrüstung kann in wenigen Schritten erfolgen:
- Zunächst gilt es, den verstauten Auffanggurt zu ordnen. Dies kann etwa durch Halten und anschließendes Schütteln an der rückseitigen Auffangöse erfolgen.
- Sind alle Gurte in der richtigen Position, wird eine Sichtprüfung der Ausrüstung durchgeführt. Hier ist auf augenscheinliche Beschädigungen, wie etwa Einschnitte in den Gurten oder Verformungen der Ösen, zu achten.
- Ist die Ausrüstung ohne Mängel, werden zunächst die Schultergurte angelegt. Es ist darauf zu achten, dass sich die Auffangöse etwa mittig zwischen den Schulterblättern befindet.
- Anschließend werden die Beinschlaufen um das Bein gelegt und geschlossen.
- Im nächsten Schritt sind der Halte- und der Brustgurt zu schließen. Die vordere Auffangöse ist mittig vor der Brust auszurichten.
- Es ist wichtig, dass die Gurte passgenau eingestellt werden. Zu eng angelegte Gurte können ggf. zu einem Blutstau führen. Dies gilt insbesondere für die Beingurte. Zu locker angelegte Gurte beeinträchtigen wiederum in erheblichem Maße die Sicherheit. Der richtige Sitz ist gefunden, wenn die flache Hand noch zwischen Gurt und Körper passt. Überstehende Gurte werden durch die Schlaufenhalter gefädelt, damit diese nicht irgendwo hängen bleiben können.
- Zu guter Letzt sollte ein Kollege den richtigen Sitz der Ausrüstung noch einmal überprüfen.
An deinem Auffanggurt sind je nach Einsatzzweck unterschiedliche Ösen vorhanden. Nicht jede Öse kann daher etwa zum Auffangen eingesetzt werden. Zum einen gibt es an jeder Seite auf Hüfthöhe 2 Halteösen. Diese sollen den Mitarbeiter an der Arbeitsstelle fixieren und halten. Halteösen sind nicht für Auffangfunktionen geeignet! Dazu gibt es etwa auf Brust- sowie auf Schulterblatthöhe Auffangösen. Diese müssen mit einem geeigneten Anschlagpunkt verbunden sein. Abhängig von der Lage des Anschlagpunktes wird entweder die vordere oder die hintere Auffangöse verwendet. Auch bei der Nutzung der Halteösen ist die Auffangöse mit einem Anschlagpunkt zu verbinden, damit im Fall eines Absturzes der Mitarbeiter sicher aufgefangen werden kann.
Abhängig von der Ausführung und dem Zweck der PSAgA kann zusätzlich eine Steigschutzöse vorhanden sein. Diese befindet sich etwa auf Bauchhöhe und wird über das mitlaufende Auffanggerät mit der Führung verbunden.
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Richtiges Anschlagen
Bedenke, dass korrekt angelegte PSAgA einen Absturz nicht verhindern kann, wenn der falsche Anschlagpunkt gewählt wurde. Ein Anschlagpunkt muss ausreichend tragfähig sein, da er bei einem Absturz das Vielfache des Körpergewichts der abstürzenden Person tragen muss. Darüber hinaus muss der Anschlagpunkt ausreichend hoch gelegen sein. Wird der Anschlagpunkt zu niedrig gewählt, besteht die Gefahr, dass die Person auf den Boden oder auf einen Gegenstand aufschlägt. Im Optimalfall liegt der Anschlagpunkt über dem Kopf der angeschlagenen Person. So wird die Absturzhöhe reduziert. Liegt der Anschlagpunkt etwa unter der Person, fällt die Person zunächst die Strecke bis zum Anschlagpunkt hinab und anschließend noch die Strecke, die der Länge des Verbindungsmittels sowie des Falldämpfers entspricht. Da die angeschlagene Person in diesem Fall eine längere Strecke fällt, hat sie, abhängig vom Abstand zum Anschlagpunkt, mehr Zeit, um zu beschleunigen. Dies kann die Belastungen erhöhen, die beim Auffangen auf die Person einwirken. Doch welche Anschlagpunkte eignen sich überhaupt?
Zum einen gibt es speziell errichtete und geprüfte Anschlagpunkte nach DIN EN 795 wie Ankerpunkte oder Führungsseile.
Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, sich an Bauteilen anzuschlagen, wenn kein Anschlagpunkt nach DIN EN 795 vorhanden ist. Dies können etwa Balken, Träger oder Rohre von Stahlkonstruktionen sein. Eine bauliche Komponente gilt dann als ausreichend tragfähig, wenn sie eine statische Einzellast von 6 kN mit einem Sicherheitsfaktor von 1,25 tragen kann. An dieser Stelle ist jedoch besonders entscheidend, dass nicht einfach das Verbindungsmittel um das Bauteil geschlungen wird, sondern entsprechende Anschlaghilfen genutzt werden. Andernfalls kann es sein, dass das Verbindungsmittel beschädigt wird und/oder der Falldämpfer nicht korrekt funktioniert.
Das Hängetrauma nach einem Absturz
Tätigkeiten, bei denen Auffangsysteme eingesetzt werden, also grundsätzlich eine Absturzgefährdung vorliegt, sind allein aufgrund der Absturzgefährdung gefährliche Tätigkeiten. Es muss also immer eine zweite Person anwesend sein, die im Fall der Fälle eine Rettung der abgestürzten Person einleiten kann. Ausnahmen können immer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch der Einsatz eines Arbeitsplatzpositionierungssystems.
Die Gefahr nach einem Absturz ist das Auftreten eines Hängetraumas. Dieses Trauma kann bereits nach einer kurzen Zeit von ca. 20 Minuten bewegungslosem Hängen auftreten. Hängt eine Person bewegungslos im Auffanggurt, fällt die Muskelpumpe der Beine aus. Die Muskelpumpe, auch Venenpumpe genannt, bezeichnet die Unterstützung des Blutkreislaufs durch Bewegungen der Muskulatur. Damit bleibt eine große Menge Blut in der Beinmuskulatur, was wieder zu einem Kreislaufschock führen kann. Ist der Blutkreislauf nicht intakt, können auch das Gehirn sowie andere wichtige Organe nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoffs hat zunächst eine Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall den Tod zur Folge.
Wichtig: Im Fall eines Absturzes ist also umgehend der Rettungsdienst zu verständigen und eine Rettung der Person zu veranlassen. Darüber hinaus kann die zweite anwesende Person den Abgestürzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen und beruhigen. Zusätzlich sollte die abgestürzte Person dazu aufgefordert werden, die Beine zu bewegen, da dies den Zeitpunkt des Eintretens eines Hängetraumas reduziert.
Erste Hilfe bei einem Hängetrauma
Ist die Rettung der abgestürzten Person erfolgt, gilt es, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Diese sind abhängig von der Verfassung des Abgestürzten. Bei Bewusstlosigkeit mit vorhandener Atmung ist grundsätzlich die stabile Seitenlage einzusetzen. Ist die Person bewusstlos und hat sogar die Atmung ausgesetzt, muss so schnell wie möglich die Herz-Lungen-Wiederbelebung eingeleitet werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Ist die abgestürzte Person jedoch bei Bewusstsein und keine massiven Blutungen vorhanden, ist der Oberkörper in eine erhöhte Position zu bringen. Der Gurt sollte dabei abgelegt und ggf. enge Kleidung geöffnet werden. Die abgestürzte Person muss trotz eines scheinbar intakten Kreislaufs ständig beobachtet werden, da es jederzeit zu einem Verlust des Bewusstseins o. Ä. kommen kann.
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